Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

b.) Beteiligungen an Gesellschaften

Gesellschaftsverträge, z.B. bei Unternehmen oder bei privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften, enthalten oft Regelungen zum Todesfall eines Gesellschafters.

Diese gehen einer erbrechtlichen Regelung häufig vor, so dass die Auswirkungen der Gesellschaftsverträge bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen genau geprüft werden müssen.

 
Schlusserbenbenennung Buchholz in der Nordheide, Berliner Testament Norderstedt, Testamentserrichtung nahe Wedel, Erbeinsetzung Hamburg, Auslandsbezug Norderstedt, Verteilung Vermoegen nahe Quickborn, Vermaechtnis Schenefeld, Erbrecht nahe Reinbek, Guetertrennung Geesthacht, Erbschaftssteuer nahe Buchholz in der Nordheide