Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Erbrecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Keine Ausgleichszahlung bei Startabbruch wegen Vogelschlag

Ein Luftverkehrsunternehmen ist nicht zu einer Ausgleichsleistung bei einer großen Verspätung vepflichtet, wenn diese auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht und durch zumutbare und in der gegebenen Situation (hier: nach Startabbruch infolge Vogelschlags) mögliche Maßnahmen nicht vermieden werden konnte.


Das Luftverkehrsunternehmen muss Art, Umfang und zeitlichen Ablauf der konkreten Maßnahmen darlegen, die es nach dem Eintritt des Ereignisses getroffen hat, um den Flug so bald wie möglich durchzuführen.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH X ZR 102 13 vom 16.09.2014
Normen: VO (EG) Nr. 261/2004 (FluggastrechteVO) Art. 5 Abs. 1 Buchst. c, Abs. 3
[bns]

 
Vermaechtnis Quickborn, Anwaltskanzlei Erbrecht nahe Geesthacht, Nacherbfolge nahe Stade, Vorweggenommene Erbfolge Hamburg, Gesetzliche Erbfolge nahe Geesthacht, Anwaltskanzlei nahe Buchholz in der Nordheide, Testamentsvollstreckung Hamburg, Auslandsbezug Geesthacht, Zugewinngemeinschaft Reinbek, Gesetzliche Erben Norderstedt